Häufig gestellte Fragen & Antworten
Angestellte
Wie hoch ist die Vergütung?
Wir sind als Innungsbetrieb des Landesinnungsverbands für Elektro- und Informationstechnik Niedersachsen/Bremen und des Norddeutschen Fachverbands Elektro- und Informationstechnik e. V. an den Manteltarifvertrag NORD gebunden.
Beginn der Tätigkeit?
Die Tätigkeit beginnt nach Absprache, wenn in der Stellenanzeige kein anderer Zeitpunkt genannt ist.
Werden Werkzeuge und Arbeitskleidung gestellt?
Ja, Werkzeug und Arbeitskleidung werden kostenfrei gestellt. Zu Arbeitsschuhen gibt es jährlich einen Zuschuss.
Wie sind die Arbeitszeiten?
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden. Es besteht ein flexibles Arbeitszeitmodell.
Der Arbeitszeitrahmen ist von 06:30 bis 17:15 Uhr mit einer Kernzeit von 08:30 Uhr bis 14:00 Uhr.
Je nach Abteilung ist der Arbeitsbeginn unterschiedlich geregelt.
Wie hoch ist der Urlaubsanspruch?
Bei einer 5 Tage Woche beträgt der Urlaubsanspruch pro Kalenderjahr 30 Arbeitstage.
Gibt es Sonderzahlungen?
Laut Tarifvertrag besteht Anspruch auf eine Sonderzahlung ab einer Betriebszugehörigkeit von 12 Monaten. Diese entspricht einem durchschnittlichen Monatsgehalt, das je zur Hälfte Ende Juni und Ende November ausgezahlt wird.
Gibt es eine betriebliche Altersvorsorge?
Ja, das Unternehmen bietet die Möglichkeit, eine Direktversicherung im Rahmen eines Gruppenvertrags abzuschließen und unterstützt den Arbeitnehmer mit einem Zuschuss.
Gibt es einen Zuschuss zu vermögenswirksamen Leistungen?
Nein, das Unternehmen unterstützt die Beschäftigten mit einem Zuschuss zum Aufbau einer zusätzlichen privaten Altersvorsorge.
Gibt es einen Betriebsrat?
Ja, es gibt einen Betriebsrat, an den sich die MitarbeiterInnen richten können. Dieser besteht zur Zeit aus einem Gremium von 7 Mitgliedern.
Auszubildende
Wie sind die Arbeitszeiten?
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden (Montag bis Freitag). Es besteht ein flexibles Arbeitszeitmodell.
Der Arbeitszeitrahmen ist von 06:30 bis 17:15 Uhr mit einer Kernzeit von 08:30 Uhr bis 14:00 Uhr.
Je nach Abteilung ist der Arbeitsbeginn unterschiedlich geregelt.
Gibt es eine Probezeit?
Die Probezeit beträgt 4 Monate, in diesen der Auszubildende und der Betrieb sich gegenseitig kennenlernen können und entscheiden, ob die weitere Ausbildung sinnvoll ist.
Ist eine Verkürzung der Ausbildungszeit möglich?
Eine Verkürzung von Beginn an ist nicht möglich, da wir bei uns im Betrieb einen bestimmten Ablauf in den einzelnen Abteilungen planen und der Umfang der Ausbildung ansonsten nicht in dem gewünschten Maß durchgeführt werden kann.
Eine spätere Beantragung einer Verkürzung ist bei entsprechenden guten Noten und der Zustimmung der Schule sowie des Betriebs möglich. Hierbei ist aber immer zu bedenken, dass der Ausbildungsstoff eines halben Jahres selber erarbeitet werden muss.
Wie hoch ist die Vergütung?
Wir sind als Innungsbetrieb des Landesinnungsverbands für Elektro- und Informationstechnik Niedersachsen/Bremen an den Tarifvertrag für Lehrlinge in den Elektrohandwerken der Länder Bremen und Niedersachsen gebunden.
Wie hoch ist der Urlaubsanspruch?
Der Urlaubsanspruch beträgt pro Kalenderjahr 27 Arbeitstage laut Tarifvertrag. Bei der Fa. Steinlen erhalten die Auszubildenden allerdings, wie alle anderen MitarbeiterInnen auch, 30 Urlaubstage.
Gibt es einen Zuschuss zu vermögenswirksamen Leistungen?
Nein, das Unternehmen unterstützt die Beschäftigten mit einem Zuschuss zum Aufbau einer zusätzlichen privaten Altersvorsorge.
Werden Werkzeuge und Arbeitskleidung gestellt?
Ja, Werkzeug und Arbeitskleidung werden kostenfrei gestellt. Zu Arbeitsschuhen gibt es jährlich einen Zuschuss.
Welche Berufsschule wird besucht?
Für die kaufmännischen Auszubildenden findet der Unterricht an der BBS 1, Am Reiherpfahl 12 in 29223 Celle, statt. Im 1. Lehrjahr findet der Unterricht an zwei Tagen pro Woche statt. Im 2. und 3. Lehrjahr jeweils an einem Tag pro Woche. Die Anmeldung zur Berufsschule und Entschuldigung bei Krankheit übernimmt der Betrieb.
Für die gewerblichen Auszubildenden findet der Unterricht an der BBS me, Lavesallee 14 in 30169 Hannover, statt. Der Unterricht findet in Blockform statt (eine Woche pro Monat). Die Anmeldung zur Berufsschule und Entschuldigung bei Krankheit übernimmt der Betrieb.
Die Schulbücher müssen selber bezahlt werden.
Zusätzliche überbetriebliche Lehrlingsunterweisungen
Durch überbetriebliche Lehrlingsunterweisungen wird ein breites, einheitliches Ausbildungsniveau sichergestellt, das kontinuierlich an die technischen und ökonomischen Veränderungen angepasst wird.
Diese Lehrgänge finden im Campus Handwerk, Seeweg 4 in 30827 Garbsen, statt.
Vom Betrieb gibt es einen Zuschuss zu den Fahrtkosten.
Gibt es Sonderzahlungen?
Laut Tarifvertrag besteht Anspruch auf eine Sonderzahlung ab einer Betriebszugehörigkeit von 12 Monaten. Diese wird Ende November ausgezahlt. Die Höhe variiert je nach Ausbildungsjahr.
Gibt es eine betriebliche Altersvorsorge?
Ja, das Unternehmen bietet die Möglichkeit eine Direktversicherung im Rahmen eines Gruppenvertrags abzuschließen und unterstützt den Arbeitnehmer mit einem Zuschuss. Der Vertrag ist nach Bestehen der Probezeit abschließbar.
Gibt es eine Jugend- und Auszubildendenvertretung?
Ja, es gibt eine Jugend- und Auszubildendenvertretung, an die sich die Auszubildenden bei Problemen richten können. Diese wird alle zwei Jahre von den Auszubildenden und Arbeitnehmern unter 25 Jahren gewählt.
Fahrt für Auszubildende
Es wird jedes Jahr eine „Azubifahrt“ organisiert. Diese findet an einem Wochenende im September statt. Die Fahrt ist für das Kennenlernen der kaufmännischen und gewerblichen Auszubildenden untereinander gedacht.
Betriebsfeiern
Es wird jedes Jahr ein Sommerfest und eine Weihnachtsfeier veranstaltet.